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   BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96   

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https://dejure.org/1997,18426
BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96 (https://dejure.org/1997,18426)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1997 - KVR 10/96 (https://dejure.org/1997,18426)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - KVR 10/96 (https://dejure.org/1997,18426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Senkung der Gaspreise durch die Landeskartellbehörde - Anforderungen an die Bestimmtheit einer Verfügung der Landeskartellbehörde - Umsetzbarkeit der Verfügung als Voraussetzung für deren Rechtmäßigkeit - Vorliegen der Voraussetzungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96
    Dem steht nicht entgegen, daß die Mißbrauchsaufsicht nach § 103 Abs. 5 GWB - ebenso wie die Mißbrauchsaufsicht nach anderen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - das notwendige Korrektiv für eine durch Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Marktstellung sein soll (vgl. BGHZ 128, 17, 29 [BGH 15.11.1994 - KVR 29/93] - Gasdurchleitung; 129, 37, 44, 52 - Weiterverteiler).

    Der Auslegung des § 103 Abs. 5 GWB nach dessen Sinn und Zweck können Äußerungen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten, die sich aus den Gesetzesmaterialien ergeben, die aber - wie hier - im Wortlaut der Vorschrift keinen Niederschlag gefunden haben, nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfGE 62, 1, 45; BGHZ 129, 37, 50 - Weiterverteiler).

    Die Beanstandung eines Preismißbrauchs durch eine Verfügung, die eine Preisobergrenze als Mißbrauchsgrenze bestimmt, ist unbedenklich zulässig (vgl. BGHZ 129, 37, 52 - Weiterverteiler).

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96
    Das Beschwerdegericht ist zutreffend und von den Beteiligten unbeanstandet davon ausgegangen, daß der gemäß § 70 Abs. 3 GWB gestellte Antrag der Betroffenen festzustellen, daß die Verfügung der Landeskartellbehörde rechtswidrig gewesen sei, ebenso wie der gegensätzliche Feststellungsantrag der Landeskartellbehörde zulässig ist (vgl. BGHZ 130, 390, 397 - Stadtgaspreise).

    Das Beschwerdegericht hat weiter zutreffend entschieden, daß die Verfügung der Landeskartellbehörde dem Erfordernis der Bestimmtheit genügt (§ 37 Abs. 1 BayVwVfG, gleichlautend mit § 37 Abs. 1 VwVfG; vgl. weiter BGHZ 130, 390, 395 - Stadtgaspreise, m.w.N.).

  • BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71

    Strom-Tarif

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96
    Ob ein Mißbrauch im Sinne des § 103 Abs. 5 GWB vorliegt, ist im Hinblick auf den Grund der Mißbrauchsaufsicht nach Sinn und Zweck der Verbote der §§ 1, 15 und 18 GWB, von denen freigestellt worden ist, und nach den Gründen der Freistellung zu beurteilen (vgl. - jeweils noch zu § 104 GWB a.F. - BGHZ 59, 42, 45 - Strom-Tarif; BGH, Beschl. v. 29.5.1979 - KVR 4/78, WuW/E 1648, 1650 - Wohnanlage [insoweit nicht in BGHZ 74, 327]).
  • BGH, 27.11.1964 - KVR 3/63

    Anforderungen an einen Vertrag zum Zweck des Unterliegens der Missbrauchsaufsicht

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96
    Dies gilt um so mehr, als die Mißbrauchsaufsicht nach § 103 Abs. 5 GWB auch dem Schutz einzelner Abnehmer dient (vgl. - noch zu § 104 GWB a.F. - BGH, Beschl. v. 27.11.1964 - KVR 3/63, WuW/E 655 - Zeitgleiche Summenmessung; Klaue, a.a.O., § 103 Rdn. 63; Jungtäubl, Preishöhen- und Preisstrukturkontrolle bei der leitungsgebundenen Stromversorgung, S. 125 f.; Ebel, Energielieferungsverträge, S. 115 f.).
  • BGH, 29.05.1979 - KVR 4/78

    Mißbrauch der Marktstellung i.S.d. § 104 GWB

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96
    Ob ein Mißbrauch im Sinne des § 103 Abs. 5 GWB vorliegt, ist im Hinblick auf den Grund der Mißbrauchsaufsicht nach Sinn und Zweck der Verbote der §§ 1, 15 und 18 GWB, von denen freigestellt worden ist, und nach den Gründen der Freistellung zu beurteilen (vgl. - jeweils noch zu § 104 GWB a.F. - BGHZ 59, 42, 45 - Strom-Tarif; BGH, Beschl. v. 29.5.1979 - KVR 4/78, WuW/E 1648, 1650 - Wohnanlage [insoweit nicht in BGHZ 74, 327]).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96
    Der Auslegung des § 103 Abs. 5 GWB nach dessen Sinn und Zweck können Äußerungen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten, die sich aus den Gesetzesmaterialien ergeben, die aber - wie hier - im Wortlaut der Vorschrift keinen Niederschlag gefunden haben, nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfGE 62, 1, 45; BGHZ 129, 37, 50 - Weiterverteiler).
  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96
    Dem steht nicht entgegen, daß die Mißbrauchsaufsicht nach § 103 Abs. 5 GWB - ebenso wie die Mißbrauchsaufsicht nach anderen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - das notwendige Korrektiv für eine durch Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Marktstellung sein soll (vgl. BGHZ 128, 17, 29 [BGH 15.11.1994 - KVR 29/93] - Gasdurchleitung; 129, 37, 44, 52 - Weiterverteiler).
  • OLG München, 04.03.1996 - Kart 3/94
    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - KVR 10/96
    Das Beschwerdegericht hat auf die Beschwerde festgestellt, daß die Verfügung der Landeskartellbehörde vom 16. Dezember 1993 rechtswidrig gewesen sei (OLG München RdE 1996, 154).
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